Ausleihe

Die Schulbücherei kann von unseren Schülern, Lehrern, administrativen und technischen Mitarbeitern verwendet werden. Die Einschreibung und sind die Beanspruchung der Leistungen sind kostenlos. Die Personalien der Besucher werden von der Bücherei – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist – behandelt. Der eingeschriebene Büchereibenutzer muss den Regeln der Bücherei folgen und sie annehmen. Man kann den Kontakt mit der Bücherei nur im Fall abbrechen, wenn man seine eventuelle Buchschuld beglichen hat.

Man darf Dokumente aus der Bücherei nur dann mitnehmen, wenn der Bibliothekar einem es erlaubt hat.

Man darf Dokumente ausleihen, wenn es ins Leihenregister niedergelegt wird.

Leser- und Leihenregister:

-         Von dem täglichen Büchereibesuch muss der Bibliothekar ein Arbeitsbuch führen.

-         Die Registration der Leser und der Ausleihe geschiet mit Hilfe dem sogenannten „SZIKLA”/„FELSEN” – integrierten Büchereisystem. Die Kinder aus den niedrigeren Klassen (1-4. Klassen) können auf einmal 3 Bücher, die aus den höheren Klassen (5-8. Klassen) 5 Bücher ausleihen.Die Stückzahl der ausgeliehenen Dokumente für die Mitarbeiter der Schule ist unbegrenzt.

 

 

-         Das Ausleihen für die Schüler dauert für 3 Wochen. Dieser Zeitpunkt kann einmal verlängert werden, wenn es keine Vorbestellung für das angegebene Dokument gibt.

-         Derjenige Büchereibenutzer, der der Bücherei schuldig ist, darf keine Bücher ausleihen.

-         Der Büchereibenutzer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Dokumente der Bibliothek zurückliefern, entweder an der Fälligkeit der Ausleihenzeit oder an einem angegebenen Datum, wenn sich das Ende des Schuljahrs nähert. Die Bücherei veröffentlicht am Ende jedes Schuljahrs das Datum der Zurücklieferung von den Dokumneten bzw. den Anfang der Sommeröffnungszeiten.

-         Die ausgeliehenen Bibliotheksdokumente und Geräte werden durch die Bibliothek bei der Zurücklieferung kontrolliert.

-         Der Preis von den verlorenen oder stark beschädigten Dokumenten muss von dem Leser (Bücherbenutzer) bezahlt werden. (20. und 21. § in der  „KM-PM” Verordnung, 1975)

-         Das Schüler- und Arbeitsverhältnis von Schülern und Arbeitern kann erst danach eingestellt werden, wenn sie ihre eventuelle Buchschuld begleichen. Wenn sie das versäumen, dann bedrückt die materielle Verantwortung die Person, die Einstellung macht.

-         Wenn man solche Bücher ausleihen möchte, die die Schulbücherei nicht besitzt, dann kann man die genannten Bücher aus anderen Büchereien ausleihen, die mit der Schulbibliothek in Verbindung stehen.

-         Die Öffnungszeit der Bücherei ist dem jeweiligen Stundenplan entsprechend 22 Stunden pro Woche.

 

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